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Abfall zur Verwertung (Anlagengenehmigung und -zulassung)

F17007244 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • §4 BImSchG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Abfall zur Verwertung

Hilfetext

Es ist beim entsprechenden Verfahren der Haken zu setzen (gegenseitig verriegelt, sodass nur Verwertung oder Beseitigung ausgewählt werden kann) und das entsprechende D- oder R-Verfahren nach den Anlagen 1 und 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes - KrWG - anzugeben.

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

bool

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


2022-11-15