Beseitigungs-/ Verwertungsverfahren (Anlagengenehmigung und -zulassung)
F17007314• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §4 BImSchG
Formularangaben
In der Spalte Beseitigungs-/Verwertungsverfahren sind die D- und R-Verfahren nach den An-lagen 1 und 2 des KrWG anzugeben. Diese Angabe sollte mindestens für alle Abfallarten, die ei-ner AN zugeordnet werden, identisch sein. Gleiche Abfallarten können über Mehrfacheinträge verschiedenen AN und damit unterschiedlichen D-/R-Verfahren zugeordnet werden (z. B. R 13 für eine Bauabfalllagerung und R 5 für den Brecher).
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
2022-11-15