Das neue FIM Portal wird aktiv weiterentwickelt. Feedback senden | Infos zu Datenquellen

Zulässige Kapazität (Anlagengenehmigung und -zulassung)

F17007318 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • §4 BImSchG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Zulässige Kapazität

Hilfetext

Abfallschlüsselscharfe Angaben zur zulässigen Kapazität und zu der dazu gehörenden Einheit sind nur erforderlich, soweit diese Angaben nicht an anderer Stelle gegeben wurden und sofern man eine abfallschlüsselscharfe Begrenzung benötigt. Im Regelfall sind diese Angaben in dieser Tabelle nicht erforderlich. (Zur Erläuterung: Anlagenbezogene Angaben über die tages- oder jahresbezogene Durchsatzkapazität oder die Lagerkapazität einer Anlage werden an anderer Stelle erfragt. Abfallschlüssel-scharfe Lagerkapazitäten für die Sicherheitsleistung werden in Formular 9.4 erfragt und müssen nicht einzelnen AN zugeordnet werden. Abfallschlüsselscharfe Behandlungs- oder Lagerkapazitäten für einzelne AN werden nur im Ausnahmefall benötigt und können dann hier angegeben werden.)

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

num

Präzisierung

{"minValue":"0"}

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


2022-11-15