Bezeichnung des Stoffes/Gemisches (Anlagengenehmigung und -zulassung)
F17007376• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §4 BImSchG
Formularangaben
Eingabe: Bezeichnung des Stoffes/Gemisches - Werte/Angaben der angelegten Betriebseinheiten: S17000536.G17004397.G17004409.F17007064 Bezeichnung des Stoffes / Gemisches / Erzeugnisses (Anlagengenehmigung und -zulassung) und WENN S17000536.G17004397.G17004409.F17007083 Wassergefährdend (Anlagengenehmigung und -zulassung) ausgewählt wurde.
Ausgabe: Bezeichnung des Stoffes/Gemisches
Ausgabe: Bezeichnung des Stoffes/Gemisches
Anzugeben sind die Bezeichnung/der Handelsname, unter der/dem der Stoff/die Zubereitung in den Verkehr gebracht wird.
Verwenden Sie bei Abfällen die Bezeichnung gemäß Abfallverzeichnisverordnung (s. 9.2).
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
2023-05-24