Aggregatzustand gem. § 2 (5) - (7) AwSV (Anlagengenehmigung und -zulassung)
F17007377• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §4 BImSchG
Formularangaben
Die Aggregatzustände fest, flüssig oder gasförmig sind dem emittierten Stoff über eine Auswahlbox zuzuordnen
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
2023-05-24