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Rückhaltevolumen des Auffangraumes (Anlagengenehmigung und -zulassung)

F17007417 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • §4 BImSchG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Rückhaltevolumen des Auffangraumes [in m³]

Hilfetext

Niederschlagswasser darf nur nach Vorkontrolle durch eine autorisierte Person unter Beachtung der Einleitungsbedingungen in die Kanalisation  eingeleitet werden. Pumpen dürfen nur per Handeinschaltung in Betrieb gesetzt werden können. Absperrvorrichtungen müssen gegen unbefugtes Öffnen gesichert sein.

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

num

Präzisierung

{"minValue":"0"}

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


2023-05-24