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Rückhaltevolumen und Rückhaltevermögen für austretende wassergefährdende Flüssigkeiten/ flüssige Stoffe - Erläuterungen(Anlagengenehmigung und -zulassung)

F17007487 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • §4 BImSchG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Rückhaltevolumen und Rückhaltevermögen für austretende wassergefährdende Flüssigkeiten/ flüssige Stoffe - Erläuterungen über die Ausführungen der Rückhaltemaßnahmen

Hilfetext

Auslaufende wassergefährdende Stoffe müssen zurückgehalten werden können. Das Rückhaltesystem muss ausreichend bemessen und gegenüber den abgefüllten oder umgeschlagenen Stoffen flüssigkeitsundurchlässig und ausreichend beständig sein. Das Rückhaltevermögen ist abhängig von der Menge der wassergefährdenden Stoffe, die bei den vorgesehenen Sicher-heitseinrichtungen maximal austreten kann.

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

text

Präzisierung

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Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


2023-05-24