Rückhaltevolumen und Rückhaltevermögen für austretende wassergefährdende Flüssigkeiten/ flüssige Stoffe - Erläuterungen(Anlagengenehmigung und -zulassung)
F17007487• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §4 BImSchG
Formularangaben
Rückhaltevolumen und Rückhaltevermögen für austretende wassergefährdende Flüssigkeiten/ flüssige Stoffe - Erläuterungen über die Ausführungen der Rückhaltemaßnahmen
Auslaufende wassergefährdende Stoffe müssen zurückgehalten werden können. Das Rückhaltesystem muss ausreichend bemessen und gegenüber den abgefüllten oder umgeschlagenen Stoffen flüssigkeitsundurchlässig und ausreichend beständig sein. Das Rückhaltevermögen ist abhängig von der Menge der wassergefährdenden Stoffe, die bei den vorgesehenen Sicher-heitseinrichtungen maximal austreten kann.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
2023-05-24