Stoff und Mengenrelevant (gemäß § 10 (BImSchG) - Stoff nach CLP-VO (Anlagengenehmigung und -zulassung)
F17007627• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §4 BImSchG
Formularangaben
Zur Beurteilung, inwieweit ein Stoff / Gemisch in der Lage ist, eine Verschmutzung des Bodens oder des Grundwassers hervorzurufen, sind die Stoffeigenschaften nach der CLP-Verordnung (VO (EG) Nr. 1272/2008) Anhang I, Teile 2 - 5 zu prüfen - entsprechend der dort aufgeführten Kriterien für physikalische Gefahren, Gesundheitsgefahren oder Umweltgefahren.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
2023-05-24