Lagerart (Anlagengenehmigung und -zulassung)
F17007634• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §4 BImSchG
Formularangaben
Es sind die Behälter für die Lagerung des Stoffes / Gemisches aufzuführen mit Angaben zum Material (z. B. Kunststoff, Stahl), zur Aufstellung (oberirdisch, unterirdisch) und zur Ausführung (einwandig mit oder ohne Auffangraum, doppelwandig).
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
2023-05-24