Hinzutretendes kumulierendes Vorhaben (Anlagengenehmigung und -zulassung)
F17007692• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §4 BImSchG
Formularangaben
Nachfolgende Fallkonstellationen regeln die sog. "nachträgliche Kumulation". Dabei wird zwischen Fällen unterschieden, in denen das Zulassungsverfahren für das frühere Vorhaben bereits abgeschlossen ist und den Fällen, in denen sich das frühere Vorhaben noch im Zulassungsverfahren befindet.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
2023-05-24