das mit dem früheren Vorhaben zusammen die Größen- und Leistungswerte für die unbe- dingte UVP-Pflicht gemäß § 6 UVPG erreicht oder überschreitet und bei dem für das frühere Vorhaben zum Zeitpunkt der Antragstellung für (Anlagengenehmigung und -zulassung)
F17007697• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §4 BImSchG
Formularangaben
das mit dem früheren Vorhaben zusammen die Größen- und Leistungswerte für die unbe- dingte UVP-Pflicht gemäß § 6 UVPG erreicht oder überschreitet und bei dem für das frühere Vorhaben zum Zeitpunkt der Antragstellung für das hinzutretende kumulierende Vorhaben noch keine Zulassungsentscheidung getroffen, keine UVP durchgeführt worden ist und die Antragsunterlagen noch nicht vollständig sind(UVP-Pflicht für die kumulierenden Vorhaben § 12 (3) Nr. 1 UVPG)
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
2023-05-24