Portal für Verwaltung und Digitalisierungspartner. Feedback senden

das mit dem früheren Vorhaben zusammen die Prüfwerte für die allgemeine Vorprüfung erst- mals oder erneut erreicht oder überschreitet (allgemeine Vorprüfung für das hinzutretende kumulierende Vorhaben § 11 (3) Nr. 2 UVPG(Anlagengenehmigung und -zulassung)

F17007710 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung