Füllmenge je Anlage (Anlagengenehmigung und -zulassung)
F17007804• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §4 BImSchG
Formularangaben
Geben Sie bitte die Füllmenge je Anlage an (nicht die Gesamtmenge, die sich aus der Füllmenge der einzelnen Anlage mit der in Spalte 5 aufgeführten Anzahl der vorhandenen baugleichen Anlagen ergibt)
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
2023-05-24