Schaden - Schadenshöhe
F17007957• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
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Handlungsgrundlage
- Ziff. D III Abs. 3 RL Elementarschadenshilfen; Zff. C III Abs. 4 RL Starkregen- und Hochwasserschäden-Billigkeitsleistungen 2021
Formularangaben
Eingabe: Hinweis: Schäden werden in der Regel nur ab einem Betrag von 5 000 Euro berücksichtigt. Der Nachweis des entstandenen Schadens und der für dessen Beseitigung notwendigen Ausgaben für einen nachhaltigen Wiederaufbau erfolgen bei Antragstellung durch ein von einem unabhängigen Sachverständigen, wie beispielsweise einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Ingenieur oder Architekten, oder von einer anderen fachkundigen Stelle zu erstellendes Gutachten. Hierfür ist das von der Bewilligungsstelle bereitgestellte Gutachtenmuster zu verwenden.
Technische Beschreibung
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Stichwörter
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Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
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