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Schaden - Schadenshöhe

F17007957 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • Ziff. D III Abs. 3 RL Elementarschadenshilfen; Zff. C III Abs. 4 RL Starkregen- und Hochwasserschäden-Billigkeitsleistungen 2021

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Bitte geben Sie die Schadenshöhe an.

Hilfetext

Eingabe: Hinweis: Schäden werden in der Regel nur ab einem Betrag von 5 000 Euro berücksichtigt. Der Nachweis des entstandenen Schadens und der für dessen Beseitigung notwendigen Ausgaben für einen nachhaltigen Wiederaufbau erfolgen bei Antragstellung durch ein von einem unabhängigen Sachverständigen, wie beispielsweise einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Ingenieur oder Architekten, oder von einer anderen fachkundigen Stelle zu erstellendes Gutachten. Hierfür ist das von der Bewilligungsstelle bereitgestellte Gutachtenmuster zu verwenden.

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

num_currency

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden