Geplante Ausgaben zur Beseitigung von unmittelbaren Schäden bei Vereinen/Kirchen
F17007960• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Wird nur angezeigt, wenn F17007911 = Verein oder Kirche
Handlungsgrundlage
- Ziff. D IV Abs. 5 RL Elementarschadenshilfen
Formularangaben
Wenn Verein/Kirche: Bitte geben Sie die (geplante) Höhe der Ausgaben zur Beseitigung von Schäden an Gewerberäumen, an baulichen Anlagen und gemeinschaftlich genutzten Wegen von Vereinen und in Kleingartenanlagen im Sinne des Bundeskleingartengesetzes vom 28. Februar 1983, an.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden