Schaden - Schadenshöhe (Unternehmen)
F17007962• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- Ziff. C III Abs. 2 RL Elementarschadenshilfen
Formularangaben
Eingabe: Schäden werden in der Regel nur ab einem Betrag von 5 000 Euro berücksichtigt. Der Nachweis des entstandenen Schadens und der für dessen Beseitigung notwendigen Ausgaben für einen nachhaltigen Wiederaufbau erfolgen bei Antragstellung durch ein von einem unabhängigen Sachverständigen, wie beispielsweise einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Ingenieur, Architekten, oder von einer anderen fachkundigen Stelle zu erstellendes Gutachten. Hierfür ist das von der Bewilligungsstelle bereitgestellte Gutachtenmuster zu verwenden.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden