Ausgaben zur Beseitigung von Schäden an Anlagevermögen, vor allem an Grundstücken, baulichen Anlagen, Gebäuden, maschinellen Anlagen und sonstigen betriebsnotwendigen Einrichtungsgegenständen
F17007969• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- Ziff. C IV Abs. 5 RL Elementarschadenshilfen
Formularangaben
Bitte geben Sie die (geplante) Höhe der Ausgaben zur Beseitigung von Schäden an Anlagevermögen, vor allem an Grundstücken, baulichen Anlagen, Gebäuden, maschinellen Anlagen und sonstigen betriebsnotwendigen Einrichtungsgegenständen an.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
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