Tätigkeit vor dem Elementarschadensereignis im Haupterwerb
F17007973• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
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Handlungsgrundlage
- Ziff. C II Abs. 2 RL Elementarschadenshilfen
Formularangaben
Wenn Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der freien Berufe: Haben Sie Ihre Tätigkeit vor dem Elementarschadensereignis im Haupterwerb betrieben?
Ausnahmsweise werden Betreiber von Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energien gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz vom 21. Juli 2014 (BGBl. I S. 1066), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1818) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, auch gefördert, wenn die Anlage nicht im Haupterwerb betrieben wird.
Technische Beschreibung
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Stichwörter
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Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
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