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Stellungnahme des zuständigen Landkreises

F17007984 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • Ziff. D III Abs. 5 RL Elementarschadenshilfe; Ziff. C III Abs. 5 RL Elementarschadenshilfen

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Stellungnahme des zuständigen Landkreises bzw. der zuständigen kreisfreien Stadt zur Notwendigkeit der für das Vorhaben erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen

Hilfetext

Eingabe: Hinweis: Dem Antrag soll eine abschließende Stellungnahme des zuständigen Landkreises beziehungsweise der zuständigen kreisfreien Stadt zur Notwendigkeit der für das Vorhaben erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen beigefügt werden. Die erforderlichen Genehmigungen, insbesondere bei genehmigungsbedürftigen Vorhaben nach § 59 der Sächsischen Bauordnung eine Baugenehmigung, bei Vorhaben in einem förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet nach § 142 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, eine entsprechende Genehmigung, bei Kulturdenkmalen nach dem Sächsischen Denkmalschutzgesetz vom 3. März 1993 (SächsGVBl. S. 229), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 2. August 2019 (SächsGVBl. S. 644) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung sowie bei genehmigungsbedürftigen Vorhaben nach dem Sächsischen Wassergesetz die wasserrechtliche Genehmigung sind gegebenenfalls nachzureichen.

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

obj

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden