Stellungnahme des zuständigen Landkreises
F17007984• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- Ziff. D III Abs. 5 RL Elementarschadenshilfe; Ziff. C III Abs. 5 RL Elementarschadenshilfen
Formularangaben
Stellungnahme des zuständigen Landkreises bzw. der zuständigen kreisfreien Stadt zur Notwendigkeit der für das Vorhaben erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen
Eingabe: Hinweis: Dem Antrag soll eine abschließende Stellungnahme des zuständigen Landkreises beziehungsweise der zuständigen kreisfreien Stadt zur Notwendigkeit der für das Vorhaben erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen beigefügt werden. Die erforderlichen Genehmigungen, insbesondere bei genehmigungsbedürftigen Vorhaben nach § 59 der Sächsischen Bauordnung eine Baugenehmigung, bei Vorhaben in einem förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet nach § 142 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, eine entsprechende Genehmigung, bei Kulturdenkmalen nach dem Sächsischen Denkmalschutzgesetz vom 3. März 1993 (SächsGVBl. S. 229), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 2. August 2019 (SächsGVBl. S. 644) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung sowie bei genehmigungsbedürftigen Vorhaben nach dem Sächsischen Wassergesetz die wasserrechtliche Genehmigung sind gegebenenfalls nachzureichen.
Technische Beschreibung
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Stichwörter
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Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
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