Strafantrag
F17008045• Version 2.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 158 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO); §§ 77 ff. Strafgesetzbuch (StGB)
Formularangaben
Eingabe: Ausgewählte Straftaten stellen Antragsdelikte dar (§§ 77 ff. StGB), d.h. die Tat wird regelmäßig nur auf Antrag verfolgt. Möchten Sie, sofern sich herausstellt, dass der angezeigte Sachverhalt ein Antragsdelikt darstellt, einen Strafantrag stellen?
Ausgabe: Strafantrag
Ausgabe: Strafantrag
Eingabe: Der Strafantrag muss innerhalb einer Frist von drei Monaten gestellt werden. Die Frist beginnt mit Ablauf des Tages, an dem der Antragsberechtigte von der Tat sowie von der Person des Täters Kenntnis erlangt hat (§ 77b StGB).
Die Beantwortung der Frage mit „Ja“ ersetzt nicht den eigenständig unterschriebenen, schriftlichen Strafantrag. Soweit tatsächlich ein Strafantrag erforderlich ist, wird Sie die sachbearbeitende Polizeidienststelle dazu kontaktieren.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden