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Strafantrag

F17008045 Version 2.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 158 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO); §§ 77 ff. Strafgesetzbuch (StGB)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Eingabe: Ausgewählte Straftaten stellen Antragsdelikte dar (§§ 77 ff. StGB), d.h. die Tat wird regelmäßig nur auf Antrag verfolgt. Möchten Sie, sofern sich herausstellt, dass der angezeigte Sachverhalt ein Antragsdelikt darstellt, einen Strafantrag stellen?
Ausgabe: Strafantrag

Hilfetext

Eingabe: Der Strafantrag muss innerhalb einer Frist von drei Monaten gestellt werden. Die Frist beginnt mit Ablauf des Tages, an dem der Antragsberechtigte von der Tat sowie von der Person des Täters Kenntnis erlangt hat (§ 77b StGB). Die Beantwortung der Frage mit „Ja“ ersetzt nicht den eigenständig unterschriebenen, schriftlichen Strafantrag. Soweit tatsächlich ein Strafantrag erforderlich ist, wird Sie die sachbearbeitende Polizeidienststelle dazu kontaktieren.

Feldart

select

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden