Eine abweichende Ansprechperson vor Ort hinzufügen.
F17008696• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
-
§ 18 Gaststättengesetz (GastG)
Formularangaben
Eine abweichende Ansprechperson vor Ort hinzufügen.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden