Das neue FIM Portal wird aktiv weiterentwickelt. Feedback senden | Infos zu Datenquellen

Info - Gesamtkonzept Auslegung zur regelmäßigen und engen Einbindung des Teleradiologen (Teleradiologie)

F17008981 Version 1.1 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 14 Abs. 2 Nr. 4 StrlSchG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Infotext - Gesamtkonzept für den teleradiologischen Betrieb

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

label

Inhalt

Text aus Merkposten zu Antragsunterlagen im Genehmigungsverfahren nach § 12 Abs. 1 Nr. 4 StrlSchG zur Genehmigung der Teleradiologie --> https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/S/strahlenschutz/Downloads/merkpostenlisteTeleradiologie.pdf?__blob=publicationFile&v=2 Auslegung zur regelmäßigen und engen Einbindung des Teleradiologen: (Gemäß Anlage zum Rundschreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 14.02.2020) Zweck der regelmäßigen und engen Einbindung: -Es soll sichergestellt werden, dass der Teleradiologe genaue Kenntnisse über die Röntgeneinrichtungen des SSV sowie die eingesetzten Untersuchungsverfahren hat. -Ein enger fachlicher Austausch zwischen allen an der Teleradiologie beteiligten Personensoll stattfinden. -Es soll somit die erforderliche Untersuchungsqualität auch bei komplexen und seltenen Untersuchungssituationen sichergestellt werden Adressat der Anforderungen ist hier der SSV der für die Umsetzung zu sorgen hat und den Teleradiologen verpflichtet. Dies kann regelmäßig über eine Strahlenschutzanweisung, die Teil des Vertrages sein kann, erfolgen. Inhaltliche Forderung zur Erfüllung der Anforderungen: -Regelmäßig persönliches befassen mit dem klinischen Betrieb des SSV. -Vor Aufnahme der Tätigkeit zur Teleradiologie wenigstens ein Besuch des Teleradiologen vor Ort, um technische Eigenschaften der Röntgeneinrichtungen, technische Durchführung der Untersuchungen, die Arbeitsabläufe und das vor Ort tätige Personal kennenzulernen. -Protokolle, Arbeitsanweisungen etc. sind abzustimmen. -Spätestens zwölf Monate nach dem letzten Besuch hat wiederkehrend ein ....

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


Schema mit altem und neuen Antrag kombiniert