Begründung
F17009253• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 18 Gaststättengesetz (GastG) vom 10. März 2017
Formularangaben
Eine Sperrzeitänderung wird nur bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse genehmigt.
Warum besteht ein öffentliche Bedürfnis?
Ein öffentliches Bedürfnis ist nur dann anzunehmen, wenn aus der Sicht der Allgemeinheit und nicht nur aus der des an einer Verkürzung interessierten Gewerbetreibenden oder eines begrenzten Bevölkerungskreises - eine Bedarfslücke besteht.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden