TH Ausnahmen nach ThürFischAVO
F17009537• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 2 Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz (ThürFischAVO)
Formularangaben
Auswahl je Bundesland abhängig von Codeliste.z.B. Angaben zu Ausnahmen: vonMindestmaßen; von Schonzeiten; vom Fischfang mit lebendem Köderfisch;
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
2022-11-22