Infotext - Lageplan (Erlaubnis nach BetrSichV)
F17009599• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 18 (3) BetrSichV
Formularangaben
Der Lageplan im Maßstab 1:1000 ist auf der Grundlage der aktuellen amtlichen Flurkarte zu erstellen. Aus ihm müssen ersichtlich sein:
1) das für die Aufstellung vorgesehene Grundstück, angrenzende Grundstücke, angrenzende öffentliche Verkehrswege bzw. -flächen und angrenzende Eisenbahngleisanlagen, ggf. benachbarte Räume und deren Zweckbestimmung
2) die Bebauung des Grundstückes, auf dem die Anlage errichtet werden soll, sowie die Bebauung angrenzender Grundstücke mit Angabe ihrer Zweckbestimmung
3) die Wege bzw. Straßen auf dem Gelände der Anlage (soweit zutreffend)
4) die Lage der Behälter zur Lagerung der Kraft- bzw. Betriebsstoffe auf dem für die Aufstellung vorgesehenen Grundstück, angrenzende Grundstücke, angrenzende öffentliche Verkehrswege bzw. -flächen und angrenzende Eisenbahngleisanlagen (soweit zutreffend)
5) Fluchtwege
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden