Überschreitung Schwellenwerte Metalle
F17010040• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- Referenzdatenschema
Formularangaben
Eingabe: Wird für Metalle mit einer Überschreitung der Schwellenwerte gemäß Anlage zu § 3 Abwasserabgabengesetz gerechnet?
Ausgabe: Für Metalle wird mit einer Überschreitung der Schwellenwerte gemäß Anlage zu § 3 Abwasserabgabengesetz gerechnet.
Ausgabe: Für Metalle wird mit einer Überschreitung der Schwellenwerte gemäß Anlage zu § 3 Abwasserabgabengesetz gerechnet.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
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