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Veranstalterversicherung

F17010156 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 31 (5) Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG) vom 24. Januar 2020

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Veranstalterversicherung

Hilfetext

Hochladen einer Kopie der Veranstalterhaftpflichtversicherung.

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

file

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden