Auswahl des Abgabejahres
F17010393• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 29 Landesfischereigesetz - LFischG
Formularangaben
Jahr bzw. Jahre für das/die Fischereiabgabe entrichtet werden soll (max. 5 Jahre - aktuelles Jahr und vier Jahre im Voraus) Auswahl einzelner Jahre möglich.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
2023-05-19