Hinweistext
F17010457• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- Anerkennung von Sachkundelehrgängen für die Verwendung von Biozid-Produkten Erteilung;Anhang I, Nr. 4.4, Absatz 1, Satz 2 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Formularangaben
Wenn Sie einen Lehrgang für eine oder mehrere sachkundepflichtige Verwendungen von Biozid-Produkten anbieten wollen, müssen Sie den Lehrgang bei der zuständigen Behörde anerkennen lassen. Hierbei kann es sich beispielsweise um Lehrgänge für die Durchführung von Begasungen oder auch zur Verwendung von Biozid-Produkten handeln, die im Hygienebereich, als Schädlingsbekämpfungsmittel oder als Schutzmittel zur Verhütung der Entstehung von Mikroben und Algen eingesetzt werden.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
2023-05-24