Wahrnehmung der Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes durch den Betriebsinhaber
F17010858• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
-
§§ 7,8,9 Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV)
Formularangaben
Der Betriebsinhaber nimmt Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes wahr?
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
2023-05-23