Tätigkeit erfolgt gewerbsmäßig?
F17010862• Version 1.0•
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in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Auswahl = "Ja" Gewerbsmäßig. Unternehmenszweck ist ganz oder teilweise das entgeltliche Sammeln, Befördern, Handeln oder Makeln von Abfällen für Dritte. Auswahl = "Nein" Im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen.Unternehmenszweck ist eine anderweitige gewerbliche oder wirtschaftliche Tätigkeit, die nicht auf das Sammeln, Befördern, Handeln oder Makeln von Abfällen gerichtet ist
Handlungsgrundlage
- §§ 7,8 Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV)
Formularangaben
Auswahl = "Ja" Gewerbsmäßig. Unternehmenszweck ist ganz oder teilweise das entgeltliche Sammeln, Befördern, Handeln oder Makeln von Abfällen für Dritte. Auswahl = "Nein" Im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen.Unternehmenszweck ist eine anderweitige gewerbliche oder wirtschaftliche Tätigkeit, die nicht auf das Sammeln, Befördern, Handeln oder Makeln von Abfällen gerichtet ist
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
2023-05-23