Unterschreitung der Sicherheitsmindesthöhe (Kunstflug)
F17011449• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- Gemeinsame Grundsätze des Bundes und der Länder zur Genehmigung von öffentlichen Veranstaltungen nach § 24 LuftVG (Luftverkehrsgesetz)
Formularangaben
Unterschreitung der Sicherheitsmindesthöhe für Kunstflug gemäß § 14 Abs. 2 LuftVO bis auf maximal 600 ft (200 m) GND
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden