Erlaubnis gemäß § 21a LuftVO
F17011456• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 21a LuftVO
Formularangaben
Es gibt weitere Anträge für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge nach § 21a Luftverkehrs-Ordnung.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden