Geburtsort
F60000234• Version 1.1•
XDatenfelder 2.0
fachlich freigegeben (gold)
BOB
Inhalt
Definition
Der Ort der Geburt einer natürlichen Person
Handlungsgrundlage
- § 5 (2) Nr. 4 PAuswG vom 21.6.2019; Anhang 3 Abschnitt 1 PAuswV vom 28.9.2017; Tabelle 9 BSI TR-03123 Version 1.5.1; XOEV.Kernkomponente.Geburt.geburtsort vom 31.01.2020
Formularangaben
Eingabe: Geben Sie die Bezeichnung des Ortes an, in dem die Person geboren wurde, Beispiel Düsseldorf.
Ausgabe: Dieses Feld enthält die Bezeichnung des Ortes, in dem die Person geboren wurde.
Ausgabe: Dieses Feld enthält die Bezeichnung des Ortes, in dem die Person geboren wurde.
Technische Beschreibung
Laut BSI TR-03123 soll Geburtsort ≤ 80 Zeichen betragen. Laut PAuswV soll Geburtsort nicht mehr als 26 Zeichen bzw. 2*40 = 80 Zeichen betragen.
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Harmonisiert
Versionshinweis
nicht vorhanden