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Ordensname / Künstlername

F60000279 Version 1.1 XDatenfelder 2.0 fachlich freigegeben (gold) BOB

Inhalt

Definition


Der Ordensname einer Person ersetzt im Rahmen einer religiösen Ordensgemeinschaft den ursprünglichen Namen. Der Künstlername einer Person ist ein Pseudonym, welches die Person zur Präsentation von Werken verwendet.

Handlungsgrundlage


  • § 5 (2) Nr. 12 PAuswG vom 21.6.2019; Anhang 3 Abschnitt 1 PAuswV vom 28.9.2017; Tabelle 9 BSI TR-03123 Version 1.5.1; XOEV.Kernkomponente.NatuerlichePerson.ordensname vom 01.08.2017; XOEV.Kernkomponente.NatuerlichePerson.kuenstlername vom 01.08.2017

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Ordensname bzw. Künstlername

Hilfetext

Eingabe: Geben Sie den Ordensnamen bzw. Künstlernamen so an, wie er auf den offiziellen Ausweisen angegeben ist, zum Beispiel im Personalausweis.

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

text

Präzisierung

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Technische Beschreibung


Laut BSI TR-03123 soll Ordensname ≤ 60 Zeichen betragen. Laut PAuswV soll Ordensname nicht mehr als 20 Zeichen bzw. 2*30 = 60 Zeichen betragen.

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Harmonisiert

Versionshinweis


nicht vorhanden