Vertretung durch gesetzlichen Vertreter oder Bevollmächtigten (Antragsteller)
F60000352• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
fachlich freigegeben (gold)
BOB
Inhalt
Definition
Die antragstellende Person wird vertreten: Nein / Ja, durch eine gesetzliche Vertretung (natürliche Person) / Ja, durch eine gesetzliche Vertretung (juristische Person) / Ja, durch eine bevollmächtigte Person (natürliche Person) / Ja, durch eine bevollmächtigte Person (juristische Person)
Handlungsgrundlage
Formularangaben
Eingabe: Wird die antragstellende Person vertreten?
Ausgabe: Vertretung der antragstellenden Person
Ausgabe: Vertretung der antragstellenden Person
Technische Beschreibung
Verwendete Codeliste: Gesetzlicher Vertreter / Bevollmächtigter 2021-03-19
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Harmonisiert
Versionshinweis
nicht vorhanden