Verantwortliche Person im Betrieb
G00000282• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- Nr. 2.14 TRGS 519; Nr. 5.1 TRGS 519; Nr. 2.7 TRGS 519; Anlage 1.1 TRGS 519; § 22 (1) ArbSchG
Formularangaben
Eingabe: Die verantwortliche Person ist vom Arbeitgeber oder von der Arbeitgeberin festzulegen und besitzt die Befugnisse, die Schutzmaßnahmen zu planen, die notwendige Ausrüstung anzuschaffen und für deren betriebsbereiten Zustand zu sorgen sowie bei der Ausführung der Tätigkeiten Anweisungen zur Umsetzung der Schutzmaßnahmen zu geben. Notwendige Voraussetzungen für die verantwortliche Person sind die Sachkunde und die Weisungsbefugnis gegenüber den Beschäftigten.
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
Automatisch erzeugte Version