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Verantwortliche Person im Betrieb

G00000282 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • Nr. 2.14 TRGS 519; Nr. 5.1 TRGS 519; Nr. 2.7 TRGS 519; Anlage 1.1 TRGS 519; § 22 (1) ArbSchG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Verantwortliche Person im Betrieb

Hilfetext

Eingabe: Die verantwortliche Person ist vom Arbeitgeber oder von der Arbeitgeberin festzulegen und besitzt die Befugnisse, die Schutzmaßnahmen zu planen, die notwendige Ausrüstung anzuschaffen und für deren betriebsbereiten Zustand zu sorgen sowie bei der Ausführung der Tätigkeiten Anweisungen zur Umsetzung der Schutzmaßnahmen zu geben. Notwendige Voraussetzungen für die verantwortliche Person sind die Sachkunde und die Weisungsbefugnis gegenüber den Beschäftigten.

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


Automatisch erzeugte Version