Inhalt
Definition
Angaben zu Vermögen
Handlungsgrundlage
-
§ 21 Nr. 3 WoGG; Nr. 21. 37 WoGVwV (Teil A)
Formularangaben
Eingabe: Ihr Vermögen
Ausgabe: Angaben zu Vermögen
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
Unterelemente aktualisiert