Angaben zur elterlichen Sorge / zum Aufenthaltsbestimmungsrecht
G00000354• Version 1.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- BAföG v. 12.11.2020; BAföG-FormblattVwV v. 20.05.2020
Formularangaben
Eingabe: Die elterliche Sorge/Das Aufenthaltsbestimmungsrecht für mich ist/war zuerkannt worden durch das
Ausgabe: Bestimmung der elterlichen Sorge / des Aufenthaltsbestimmungsrecht für mich durch das
Ausgabe: Bestimmung der elterlichen Sorge / des Aufenthaltsbestimmungsrecht für mich durch das
Eingabe: Sind Sie eine minderjährige Schülerin oder ein minderjähriger Schüler, dann ist die Frage nach der elterlichen Sorge stets zu beantworten, wenn Ihre Eltern nicht miteinander verheiratet sind. Sind Sie eine volljährige Schülerin oder ein volljähriger Schüler, dann ist eine Angabe nur notwendig, wenn ein Elternteil vor Ihrer Volljährigkeit verstorben ist oder wenn Ihre Eltern vor diesem Zeitpunkt geschieden waren oder dauernd getrennt gelebt haben. In diesem Falle ist anzugeben, wem die elterliche Sorge/das Aufenthaltsbestimmungsrecht bis zur Volljährigkeit zugestanden hat.
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
migrationsverhindernde Fehler bereinigt