Einnahmen mit Auslandstätigkeitserlass
G00000424• Version 1.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Handlungsgrundlage
- § 46 Abs. 3 BAföG i.V.m. BAföG-FormblattVwV 2016
Formularangaben
Eingabe: Einnahmen nach dem Auslandstätigkeitserlass werden der Besteuerung nicht unterzogen, sind aber Einnahmen im Sinne des Bundesausbildungsförderungsgesetzes.
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
Strukturelementart geändert. Ausgabebezeichnung eingefügt.