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Andere Einnahmen nach BAfÖG-Einkommensverordnung

G00000430 Version 1.1 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Handlungsgrundlage


  • § 46 Abs. 3 BAföG i.V.m. BAföG-FormblattVwV 2016

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Andere Einnahmen nach BAfÖG-Einkommensverordnung

Hilfetext

Eingabe: Die Einkommensverordnung listet Einnahmen auf, die nicht zu versteuern sind, die aber die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Beziehers erhöhen und deshalb bei der Berechnung des Förderungsanspruchs zu berücksichtigen sind. Wenn Sie über solche Einnahmen verfügen, sind diese anzugeben, sofern sie nachfolgend aufgeführt sind. Bitte fragen Sie bei Ihrem Amt für Ausbildungsförderung nach, wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie bestimmte Einnahmen angeben müssen.

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


Strukturelementart geändert. Ausgabebezeichnung eingefügt.