Angaben zu sonstigen Vermögenswerten
G00000981• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 9 SGB II § 12 Abs. 1 SGB II
Formularangaben
Eingabe: Sonstiges Vermögen sind z. B. Edelmetalle, Antiquitäten, Gemälde, Schmuck, Kryptowährungen.
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
Automatisch erzeugte Version