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Gesetzlicher Vertreter - Juristische Person

G00002057 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Mit dieser Rolle wird der gesetzliche Vertreter einer juristischen Person, einer rechtsfähigen Personengesellschaft, einer sonstigen Personenvereinigung oder natürlichen Person gefasst. Es handelt sich hierbei um Vertreter, deren Vertretungsmacht sich allein aus gesetzlichen Bestimmungen ergibt und nicht durch ein Rechtsgeschäft erteilt wurde. Hierunter fallen bei natürlichen Personen die Eltern oder der Vormund für minderjährige Kinder und der Betreuer für volljährige Personen. Hierunter fallen bei einer juristischen Person, einer rechtsfähigen Personengesellschaft oder einer sonstigen Personenvereinigung die Mitglieder des Vertretungsorgans (Organwalter, Organmitglieder, Organträger) wie beispielweise: • ein Geschäftsführer einer GmbH gemäß § 35 GmbhG • ein Mitglied des Vorstands einer Aktiengesellschaft gemäß § 78 AktG • ein Mitglied des Vorstands einer Genossenschaft gemäß § 24 GenG oder ein Mitglied des Vorstands eines eingetragenen Vereins gemäß § 26 BGB • ein Liquidator bzw. Abwickler einer Gesellschaft gemäß § 66 GmbHG, § 265 AktG, § 269 AktG, § 146 BGB

Handlungsgrundlage


  • urn:xoev-de:xunternehmen:kerndatenobjekt:gesetzlichervertreter Version 1.0

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Gesetzlich vertretende juristische Person

Hilfetext

nicht vorhanden

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


Test