Angaben zu persönlichen Verhältnissen (Eingliederungshilfe)
G03005355• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 98 des Neunten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB IX);§136 des Neunten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB IX);§ 138 des Neunten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB IX)
Formularangaben
Eingabe: Sofern Sie bereits einen Beitrag nach §137 SGB IX (Beteiligung an den Aufwendungen für Leistungen der Eingliederungshilfe) aufbringen, müssen Sie gemäß §138 (2) SGB IX voraussichtlich keinen weiteren Beitrag für die beantragten Leistungen der Eingliederungshilfe erbringen.
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden