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Angaben zu persönlichen Verhältnissen (Eingliederungshilfe)

G03005355 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 98 des Neunten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB IX);§136 des Neunten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB IX);§ 138 des Neunten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB IX)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Angaben zu den persönlichen Verhältnissen der leistungsberechtigten Person

Hilfetext

Eingabe: Sofern Sie bereits einen Beitrag nach §137 SGB IX (Beteiligung an den Aufwendungen für Leistungen der Eingliederungshilfe) aufbringen, müssen Sie gemäß §138 (2) SGB IX voraussichtlich keinen weiteren Beitrag für die beantragten Leistungen der Eingliederungshilfe erbringen.

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden