Angaben zum Vermögen (Hilfe zur Weiterführung des Haushalts)
G03005605• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 90 (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe
Formularangaben
Eingabe: Im weiterführenden sind sämtliche Vermögenswerte und -gegenstände zu erfassen, die im Besitz der betroffenen Person sind.
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden