Vertretungsbefugnis
G05000314• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Vertretungsbefugnis für minderjährige Einzubürgernde, wenn die Ehe der Eltern nicht mehr besteht.
Handlungsgrundlage
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
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