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Angaben zum Hund (kurz)

G05000323 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Erkennungsmerkmale des Hundes.

Handlungsgrundlage


  • Landeshundgesetz NRW vom 18.12.2002 (LHundG NRW); Verwaltungsvorschriften zum Landeshundgesetz (VV LHundG NRW); Ordnungsbehördliche Verordnung zur Durchführung des Landeshundegesetzes NRW (DVO LHundG NRW). Rechtsgrundlage für die Abmeldung von nicht gefährlichen Hunden ist die Hundesteuergesetze bzw. Kommunalabgabengesetze der Länder, die die Gemeinden zur Steuererhebung verpflichten oder zum Erlass entsprechender Steuersatzungen berechtigen. Ob und wie Städte und Gemeinden eine Hundesteuer erheben, ist bei den entsprechenden Verwaltungen oder ggf. bei den jeweiligen Landesfinanzbehörden zu erfragen. (Bundesfinanzministerium)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Angaben zum Hund

Hilfetext

nicht vorhanden

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


Erkennungsmerkmale des Hundes.

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden