Angaben zum Hund (kurz)
G05000323• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Erkennungsmerkmale des Hundes.
Handlungsgrundlage
- Landeshundgesetz NRW vom 18.12.2002 (LHundG NRW); Verwaltungsvorschriften zum Landeshundgesetz (VV LHundG NRW); Ordnungsbehördliche Verordnung zur Durchführung des Landeshundegesetzes NRW (DVO LHundG NRW). Rechtsgrundlage für die Abmeldung von nicht gefährlichen Hunden ist die Hundesteuergesetze bzw. Kommunalabgabengesetze der Länder, die die Gemeinden zur Steuererhebung verpflichten oder zum Erlass entsprechender Steuersatzungen berechtigen. Ob und wie Städte und Gemeinden eine Hundesteuer erheben, ist bei den entsprechenden Verwaltungen oder ggf. bei den jeweiligen Landesfinanzbehörden zu erfragen. (Bundesfinanzministerium)
Formularangaben
Technische Beschreibung
Erkennungsmerkmale des Hundes.
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
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