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Angaben zum Hund

G05000514 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Erkennungsmerkmale des Hundes.

Handlungsgrundlage


  • Gemäß des Artikels § 4 des LHundG NRW bedarf es für die Haltung eines gefährlichen Hundes einer Erlaubnis. Artikel § 10 "Hunde bestimmter Rassen" und Artikel § 11 "Große Hunde" definieren die Begriffe und die Erfordernisse.

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Angaben zum Hund

Hilfetext

nicht vorhanden

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


Erkennungsmerkmale des Hundes.

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden