Angaben zum Hund
G05000514• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Erkennungsmerkmale des Hundes.
Handlungsgrundlage
- Gemäß des Artikels § 4 des LHundG NRW bedarf es für die Haltung eines gefährlichen Hundes einer Erlaubnis. Artikel § 10 "Hunde bestimmter Rassen" und Artikel § 11 "Große Hunde" definieren die Begriffe und die Erfordernisse.
Formularangaben
Technische Beschreibung
Erkennungsmerkmale des Hundes.
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden