Fahrzeughalter ProstSchG
G05001012• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 21 Abs. 1 (1) ProstschG
Formularangaben
Eingabe: Geben Sie den Halter oder die Halterin des Fahrzeugs und das zugehörige Fahrzeugkennzeichen an.
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden