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Fahrzeughalter ProstSchG

G05001012 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 21 Abs. 1 (1) ProstschG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Fahrzeughalter oder Fahrzeughalterin

Hilfetext

Eingabe: Geben Sie den Halter oder die Halterin des Fahrzeugs und das zugehörige Fahrzeugkennzeichen an.

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden