Erlaubnis für juristische Person oder Personenvereinigung
G05001347• Version 1.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 12 (5) Nr. 3 ProstSchG
Formularangaben
Eingabe: Bitte geben Sie die Daten derjenigen juristischen Person oder Personenvereinigung an, für die die Erlaubnis beantragt wird.
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden